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Gerichtsgutachten, Privatgutachten, Wertermittlung, Versicherungsgutachten, Wertgutachten, Schadengutachten und Beweissicherung.



Der Sachverständige ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein Experte auf einem definierten Sachgebiet. In den Sachverständigenordnungen der Körperschaften, die Sachverständige öffentlich bestellen, sind die Anforderungen an die Sachverständige sehr hoch angesetzt.

Allgemeine Voraussetzungen um als Sachverständiger tätig zu sein sind:
  • Überdurchschnittliche Fachkenntnisse in dem jeweiligen Betätigungsgebiet
  • Praktische Erfahrung und die Fähigkeit Gutachten zu erstatten
  • Unparteilichkeit und Unabhängigkeit


Ein öffentlich bestellter Sachverständiger wird darauf vereidigt, dass er seine Gutachten unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft erstellt. Er haftet für die Richtigkeit seines Gutachtens. Ferner muss der Sachverständige nachweisen, dass er sich ständig weiterbildet, sonst kann ihm vom Bestellungsorgan seine öffentliche Bestellung aberkannt werden.

Durch die öffentliche Bestellung des Sachverständigen nach § 36 GwO wird es Publikum, Behörden und Gerichten ermöglicht, sich solcher Personen als Sachverständiger zu bedienen, die auf Grund behördlicher Überprüfung die Gewähr für Zuverlässigkeit und besondere Sachkenntnisse bieten und daher für bestimmte Sachgebiete als unparteiischer Sachverständiger besonders geeignet sind.